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1. Leistungsinhalt
und -umfang, Wesentliche Merkmale der Dienstleistung
gem. § 2 II, 1. FernabsG
1.1
Der Emerging- Markets-Trader (kurz EMT) ist ein
Informationsdienst für spekulativ orientierte
Anleger, die zur Steigerung Ihrer Rendite nach hochprofitablen
Anlagemöglichkeiten suchen. Der EMT sieht dieses
Potential nicht zuletzt Aktien, Hebel- und Turbo-Zertifikaten,
sowie Optionsscheinen. Es werden aber auch Strategien
mit Direktinvestments in Emerging Markets oder die
Umsetzung dieser mit Optionen- oder Emerging-Markets-Zertifikaten
nicht ausgeschlossen. Der EMT stellt seinen Abonnenten
die auf der Internetpräsenz und im Börsenbrief
Emerging- Markets-Trader veröffentlichten Informationen
zur Verfügung. Diese umfassen die Beschreibung
und Umsetzung einer erfolgreichen Handhabung von
Aktien und Derivaten, sowie konkrete Handelsvorschläge
mittels Kauf- und Verkaufsempfehlungen. Zudem bietet
der EMT seinen Abonnenten wichtige Hintergrundinformationen
zur Wirkungsweise der unterschiedlichen Produkte
im Aktien- und Derivate-Dschungel.
Der EMT setzt sich
aus einer regelmäßig am Mittwoch erscheinenden
Ausgabe zusammen. Darüber hinaus erscheint
noch eine flexible Anzahl von zusätzlichen
Updates, die je nach Marktsituation verschickt werden.
Der EMT wird aufgrund einer besseren Reaktionsmöglichkeit
auf aktuelle Marktgeschehnisse, zum Vorteil für
seine Leser, per E-Mail verschickt und ist nicht
auf feste Erscheinungstermine festgelegt. Es sind
mindestens 52 Ausgaben pro Kalenderjahr vorgesehen,
wobei der EMT berechtigt ist, diese Anzahl gegenebenfalls
zu reduzieren. Ein Anspruch auf besondere Inhalte
oder einen bestimmten Umfang des Börsenbriefes
besteht nicht.
Im Laufe der Woche beobachtet der Emerging- Markets-Trader
die Entwicklung der Märkte und informiert die
Abonnenten topaktuell über weitere Chancen
und/oder Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten im
Bereich Emerging Markets. Alle übermittelten
bzw. bereitgestellten Informationen geben die Meinung,
Gedanken und Intuitionen der bei EMT beschäftigten
Autoren wieder und stellen insbesondere keine Beratung
dar. Sie geben zudem über die Beweggründe
der Depotführung von Emerging- Markets-Trader
Aufschluss und sind keine Aufforderung zum Kauf-
oder Verkauf von Wertpapieren.
Bei Geschäften mit Hebelzertifikaten oder Optionsscheinen
handelt es sich um Börsentermingeschäfte.
Den überdurchschnittlichen Chancen stehen erhebliche
Risiken bis hin zum Totalverlust gegenüber.
Nur wer gem. § 53 Abs. 2 BörsenG. die
bei allen Banken ausliegende Broschüre über
"Basisinformationen über Börsentermingeschäfte"
und das Formular "Verlustrisiken bei Börsentermingeschäften"
gelesen und auch verstanden hat, sollte sich an
Spekulationen mit Derivaten beteiligen. Der Emerging-
Markets-Trader erfüllt diese Aufklärungsfunktion
nicht. Wer aufgrund der Empfehlungen im EMT Geschäfte
tätigt, erklärt damit, über die speziellen
Risiken und Funktionsweisen dieser Anlageform hinreichend
informiert zu sein, bzw. über die geforderte
Börsentermingeschäftsfähigkeit zu
verfügen. Sämtliche Empfehlungen des EMT
stellen keine Aufforderungen zum Kauf oder Verkauf
oder eine sonstige Beratungsleistung dar. Eine Haftung
für mittelbare und unmittelbare Folgen aus
diesen Vorschlägen ist somit ausgeschlossen.
Eine Garantie für die Vollständigkeit
und Richtigkeit des Inhalts kann nicht übernommen
werden.
Die in der Vergangenheit
erzielten Gewinne sind keine Gewähr für
die Zukunft. Keinesfalls sollten Sie anhand der
Information unreflektiert Anlageentscheidungen treffen.
Die von EMT bereitgestellten Informationen ersetzen
nicht die eigene Recherche, sowie Beratung durch
Ihre Hausbank oder einen Anlageberater. Zu der Natur
von Anlageentscheidungen und damit zusammenhängender
Informationen gehört, dass sie auch falsch
sein können.
1.2
Der Emerging- Markets-Trader behält sich vor,
das Informationsangebot zu ergänzen, zu erweitern
oder in sonstiger Weise zu verändern.
2. Entgelt, Fälligkeit, Preis, Einzelheiten
der Zahlung gem. § 2 II, 5.+7. FernabsG
2.1.
Der vollständige Preis der Dienstleistung einschl. aller Steuern (MwSt) und sonstiger Preisbestandteile beträgt 8,90 EUR je Ausgabe (bei Halbjahresabo; 26 Ausgaben) und 7,50 EUR je Ausgabe bei einem Jahresabo (52 Ausgaben). Sollten Sonderaktionen oder Sonderpreise ausgewiesen sein, gelten diese vergünstigten Preise für die jeweils erste vollständige Bezugsperiode.
2.2
Die Gebühr zahlt der Abonnent im Voraus an
Emerging- Markets-Trader. Sie ist erstmalig am Tage
des Abschlusses des Abonnementvertrages fällig.
Sodann sind Bezugsgebühren an dem ersten Tag
eines jeden Folge-Bezugszeitraumes fällig.
2.3
Die Bezahlung der Abonnementgebühren ist nur
im Banklastschriftverfahren und per Rechnung möglich.
Wird eine Banklastschrift durch einen vom Abonnenten
zu vertretenden Umstand zurückgerufen, kann
der Emerging- Markets-Trader vom Abonnenten den
Ersatz der entstandenen Kosten verlangen. Sollte
entgegen der vertraglichen Vereinbarung eine andere
Zahlungsmethode als das Bankeinzugsverfahren vom
Abonnenten durchgeführt werden, so ist für
die Dauer der vertragswidrigen Bezahlungsform pro
Zahlung ein angemessenes Verwaltungsentgelt zu entrichten.
Bei der Bezahlung per Rechung fällt eine Verwaltungskostenpauschale
in Höhe von 5 EUR an.
2.4
Emerging- Markets-Trader kann die vom Abonnenten
zu zahlenden Gebühren aufgrund von Umständen,
die sich auf die Kosten der Informationsbereitstellung
im Rahmen des Abonnements auswirken, anpassen, soweit
diese Veränderungen unabhängig vom Willen
von Emerging- Markets-Trader eintreten. Eine Erhöhung
wird mindestens einen Monat im Voraus auf der Internetseite
angekündigt.
2.5
Emerging- Markets-Trader behält sich vor die
Abonnementgebühren in angemessenem Umfang zu
ändern. In diesem Fall ist der Abonnent/Emerging-
Markets-Trader berechtigt, das Abonnement mit einer
Frist von zwei Wochen ab Bekanntgabe der geplanten
Änderung zum Ende des auf die Bekanntgabe folgenden
Monats schriftlich zu kündigen.
3. Vertragsdauer / Rücktritt, Mindestlaufzeit
gem. 2 II, 2. FernabsG / Kündigungsbedingungen
sind gem. § 2 III, 4. hervorgehoben
3.1
Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Mitteilung
der Abonnementbestätigung an den Abonnenten.
Jedes Abonnement hat grundsätzlich eine unbefristete
Laufzeit und verlängert sich jeweils um 12
Monate, sollte nicht bis spätestens 6 Wochen
zum Ende eines jeden Bezugszeitraumes (Erster Bezugszeitraum
sind entweder 6 oder 12 Monate) schriftlich per
Post gekündigt werden. Die Postanschrift des
Emerging-Markets-Trader lautet: Emerging-Markets-Trader,
Trading Group GmbH & Co. KG, Postfach 17 65, 92207 Amberg. Kündigungen
per E-Mail werden nicht anerkannt und gelten als
nicht rechtskräftig. Jeder Abonnent kann jedoch
vor dem Ablaufen seiner Kündigungsfrist sein
Abonnement per E-Mail verlängern -
auch um 6 Monate.
3.2
Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung
kommt es auf den Zugang beim anderen Vertragspartner
an. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung
aus wichtigen Gründen nach Maßgabe der
sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen
bleibt unberührt. Als wichtiger Grund seitens
des Emerging- Markets-Trader gilt insbesondere die
Einstellung des Informationsdienstes, begründete
Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Abonnenten
sowie die Verletzung, der nachfolgend unter Ziffer
4. genannten Pflichten.
3.3 Widerruf
3.3a Widerrufsfrist: Die Widerrufsfrist beginnt mit Versand der Zugangsdaten bzw. mit Erhalt einer Informationsmail von Emerging Markets Trader. Während einer Probezeit von 2 Wochen können Sie Ihre Bestellung jederzeit ohne Angaben von Gründen innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
3.3b Form: Der Widerruf kann schriftlich per E-Mail an abo@emerging-markets-trader.de, Fax oder Post erfolgen. Der Widerruf per Post bzw. per FAX ist zu richten an: Emerging-Markets-Trader,
Trading Group GmbH & Co. KG, Postfach 17 65, 92207 Amberg, FAX: +49(0)931/2989000.
3.3c Folgen: Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht fristgerecht Gebrauch, so sind Sie an Ihre auf den Abschluss des Vertrages mit Emerging Markets Trader gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden. Ihr Zugang zur jeweiligen Leistung wird unverzüglich deaktiviert.
4. Sonstige
Pflichten des Abonnenten
4.1
Der Abonnent ist nicht berechtigt, ohne vorherige
schriftliche Zustimmung von Emerging- Markets-Trader
die Informationen insgesamt oder einzelne Informationen
daraus an Dritte weiterzugeben, zur Nutzung zu überlassen,
in sonstiger Weise zu verbreiten oder zu veröffentlichen.
Weiterhin ist der Kunde verpflichtet, Emerging-
Markets-Trader und die darin enthaltenen Informationen
nur für eigene Zwecke zu nutzen. Die Zugangsberechtigung
(Benutzername, Passwort) zu Emerging- Markets-Trader
ist nicht übertragbar und vor der Kenntnisnahme
durch Dritte zu schützen. Alle Rechte, insbesondere
die urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte
sowie Rechte aus Warenzeichen und geistigem Eigentum,
stehen im Verhältnis zum Abonnenten ausschließlich
Emerging- Markets-Trader oder ansonsten nach dem
Gesetz Berechtigten zu.
4.2
Der Abonnent ist verpflichtet, sämtliche für
die Registrierung anzugebenden Daten wahr, genau,
aktuell und vollständig anzugeben. Nach Vertragsabschluß
eingetretene Veränderungen der Anschrift, der
Bankverbindung bzw. eine Änderung des Kontos
des Abonnenten sind Emerging- Markets-Trader unverzüglich
zu melden. Bei Änderung des Kontos hat der
Abonnent Emerging- Markets-Trader unaufgefordert
und unverzüglich eine neue Einzugsermächtigung
zu erteilen.
4.3
Um das Angebot von Emerging- Markets-Trader zu nutzen,
muss der Kunde für die notwendigen Systemvoraussetzungen
und deren Betrieb auf eigene Kosten sorgen. Emerging-
Markets-Trader weist daraufhin, dass sich die Systemvoraussetzungen
entsprechend der technischen Entwicklung verändern
können.
5. Leistungsstörungen / Haftungen / Gewährleistungsbedingungen
gem. § 2 III, 3. FernabsG hervorgehoben
5.1
Kann Emerging- Markets-Trader aus Gründen höherer
Gewalt, oder aus sonstigen - weder von EMT noch
vom Abonnenten - zu vertretenden Umständen
oder wegen einer technischen Störung dem Abonnenten
die geschuldeten Informationen überhaupt nicht,
oder nur mit erheblichen Einschränkungen zur
Verfügung stellen, so gilt Folgendes: Wird
die Unterbrechung innerhalb von vierzehn Kalendertagen
behoben, so haftet EMT für den Ausfall der
Informationen und allenfalls daraus resultierender
Schaden nicht. Dauert die Unterbrechung länger
als vierzehn Tage, so ruht ab dem fünfzehnten
Tag die Pflicht zur Zahlung der Abonnementgebühren
durch den Abonnenten und die Pflicht zur Lieferung
der Information durch EMT bis zu Ihrer Behebung.
Emerging- Markets-Trader ist insbesondere berechtigt
seinen Dienst für Wartungsarbeiten zu unterbrechen,
Unterbrechungszeiten werden rechtzeitig auf der
Internetseite oder per Rundmail an die Abonnenten
angekündigt.
5.2.
Die Haftung des Emerging- Markets-Trader ist bezüglich
sämtlicher vertraglicher Pflichten aus diesem
Vertrag auf grob fahrlässiges und vorsätzliches
Verhalten, sowie auf die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten durch EMT oder Ihre Erfüllungsgehilfen
beschränkt. Auch die nachfolgend vorgenommenen
Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei grob
fahrlässigem und vorsätzlichem Verhalten
von EMT. Für Folgeschäden wird die Haftung
darüber hinaus auf vorhersehbare Schäden
beschränkt.
Emerging- Markets-Trader haftet nicht für mögliche
Schäden, die dem Abonnenten dadurch entstehen,
dass er die Informationen von EMT zur Grundlage
eigener Anlageentscheidungen macht. Die Leistung
des EMT besteht NICHT in einer Beratung, sondern
ausschließlich in dem unter 1.1. beschriebenen
Inhalt und Umfang. EMT haftet weder für Richtigkeit,
noch Vollständigkeit der mitgeteilten / bereitgestellten
Informationen, noch für Schäden des Abonnenten,
die daraus entstehen, dass dieser auf die Richtigkeit
der Informationen im weitesten Sinne vertraut. Vertragliche
Gewährleitungs- und Schadensersatzansprüche
verjähren in 2 Jahren, soweit sie nicht auf
Arglist beruhen.
5.3.
Emerging- Markets-Trader übernimmt keinerlei
Verantwortung für die Inhalte die mittels Link
auf der Internetseite zu anderen Anbietern bereitgestellt
werden. Diese Inhalte unterliegen allein der Verantwortung
des entsprechenden Fremdanbieters.
5.4
Ist der Abonnent mit der Zahlung der Abonnementgebühren
oder sonstiger Zahlungsansprüche im Rückstand,
so kann Emerging- Markets-Trader bei Fortdauer des
Verzuges die Zugangsberechtigung sperren. Das Recht
zur fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzug
oder aus einem anderen wichtigen Grund bleibt unberührt.
Unabhängig davon, ob Emerging- Markets-Trader
das außerordentliche Kündigungsrecht
ausübt, werden im Falle des Verzuges die gesamten
künftigen Entgelte bis zum Zeitpunkt des nächsten
möglichen Kündigungstermins für den
Abonnenten sofort zur Zahlung fällig.
5.5
Die Haftung für Vertragsverletzungen richten
sich im Übrigen nach den sonstigen vertraglichen
und gesetzlichen Bestimmungen.
6. Datenschutz
6.1
Hinsichtlich des Datenschutzes finden die gesetzlichen
Bestimmungen, insbesondere das Datenschutzgesetz,
Anwendung. Der Abonnent ist ausdrücklich damit
einverstanden, dass die von ihm angegebenen Vertragsdaten
sowie Daten über die Art und Häufigkeit
seiner Nutzung der Leistung von Emerging- Markets-Trader
für die Zwecke der Durchführung des Vertrages
gespeichert und verwendet werden. Zur Vertragsabwicklung
und für die Abrechnung können die Daten
des Abonnenten im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung
an Dritte weitergegeben werden.
6.2
Der Abonnent ist ausdrücklich damit einverstanden,
dass beim Besuch der Internetseite die IP- Adresse
elektronisch abfragt und gespeichert wird.
6.3
Mit dem Angabe der E-Mail-Adresse zum Zwecke eines Abonnements bzw. des Herunterladens eines Probexemplars erklärt sich der Bezieher ausdrücklich damit einverstanden, dass ihm auch Werbeangebote für andere Publikationen von verbundenen Unternehmen an die entsprechende E-Mail-Adresse unterbreitet werden.
7. Sonstiges
7.1
Sind einzelne Bestimmungen des Abonnementvertrages
oder der AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit
im übrigen unberührt. Die Parteien verpflichten
sich statt dessen zur Vereinbarung einer Ersatzregelung,
welche der ungültigen in gesetzlich zulässiger
und wirtschaftlicher Weise möglichst gleich
kommt.
7.2.
Die Nichtgeltendmachung einzelner in diesem Vertrag
enthaltener Rechte führt nicht zum Verzicht
auf diese Rechte, sondern der jeweils Berechtigte
bleibt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jederzeit
zur künftigen Geltendmachung berechtigt.
7.3.
Änderungen und Ergänzungen des Abonnements
bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Änderungen der AGB sind dem Abonnenten vorweg
schriftlich bekannt zu geben. Widerspricht der Abonnent
den Änderungen nicht binnen 2 Wochen, gilt
seine Zustimmung dazu als erteilt. Der Abonnent
wird darauf vor Beginn der Widerspruchsfrist ausdrücklich
hingewiesen.
7.4.
Der Emerging- Markets-Trader ist ein eigenständiges
Produkt. Mit Ihrem Abonnement des Emerging- Markets-Traders-Reports
gehen Sie keine Vereinbarung mit einem Kooperationspartner
(z. B. Software-Hersteller, Online-Broker, usw.)
ein. Zudem kann der Kooperationspartner in Einzelfällen
die in Aussicht gestellte, zusätzliche Leistung
verweigern, falls diese beantragt wird. Eine Verweigerung
der zusätzlichen Leistungen eines Kooperationspartners
hat wiederum keinerlei Einfluss auf das Abonnenemt
des Emerging- Markets-Trader..
7.5.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle
Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Amberg.
Dies gilt nicht, sofern durch Gesetz zwingend ein
anderer Gerichtstand bestimmt ist.
8. Ladungsfähige Anschrift des Unternehmens,
Hervorhebung gem. § 3 III, 2. FernabsG
Herausgeber
Emerging-Markets-Trader
Trading Group GmbH & Co. KG
Postfach 17 65
92207 Amberg
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